Das Erbe einer in Unehren gezeugten Tochter

Eva Gertrud PRÜSSE wird 1712 in Jübar als uneheliche Tochter des Zimmerbengels Hans  Jochim LÜTKEMÜLLER und der Catharina Barbara PRÜSSE geboren. Ihre Mutter verstirbt unverheiratet am 26.4.1742 in Jübar im Alter von 65 Jahren.

Eva Gertrud stirbt am 25.8.1743 in Jübar, in dessen Folge kommt es zur Auseinandersetzung um ihren Nachlaß im Amt Diesdorf. Quelle: LHASA, MD, Da 16, XXVIII ee Nr.34

 

Actum Ambt Distorff, d. 7. Septbr. 1743
Es meldete sich Catharine Ilse PRÜßEN des Korbmachers Johann Heinrich OLSHAUSEN Ehefrau aus Salzwedel, und saget, wie sie in Erfahrung komme, daß die jüngst verstorbene Eva LÜTCKEMÖLLERs zu Jübar noch verschiedenes nachgelaßen habe, wovon der Mutter
1) Schwester Anne Margarethe PRÜßE, Jochim HOPE Ehefrau zu Ohrdorff ein Bette, ein Pfuhl und Küßen benebst einen kleinen Meßing Keßell, auch 2 Laden voll Linnen Zeug nach sich genommen
2) welches in Hannß BUßEn Hause gestanden. Ferner so habe der Defuncta [Mutter Vaters] Brudern
3) Sohn Johann Friedrich PRÜßE ein Bette, ein Küßen, ein Pfuhl, 1 Himbten Mehl nebst etwas Gelde [und ein meßingen Keßel von 1 1/2 Eimer Waßer], so unter einer Herd? ...? Gar...? gewunden gewesen, an sich behalten. wie denn auch
4) H. Past. REICHWALD von derselben 22 Thl. in Verwahrung gehabt, und solche nun nicht heraus zu geben gedächte.
5) wäre MARQUARD zu Hanemb noch 3 Scheffel Rocken, ingleichen
6) Friedrich GRIEMANN 1 Thl., auch
7) die Schweinhirtin Dorothea N. zu Jübar noch 1 Scheffel Rocken schuldig, ohne was sich sonst noch finden möchte.
Da nun der Defuncta Mutter Catharina PRÜßE in Jübar nur eine rechte Schwester, nahmens Anna Margaretha PRÜßEn am Leben, Johann Friedrich PRÜßE aber sich der Erbschafft mit angemaßet, so wolte sie sich aus eben den Fundament, da sie mit Johann Friedrich PRÜßE gleich nahe der Defuncta verwandt gewesen, ingleichen ihrer Mutter Halbbruder dazu mit melden, und bäte sie ihr dazu von Amts wegen behülflich zu seyn.
actum ut Supra

 

Actum Amt Distorff den 26 October 1743
Es erscheinet Johann Friedrich PRÜßE, Ackersmann aus Jübar und saget, was gestalt Eva Gertrudt PRÜßEn, welche sich bey Hans BUßEn in Jübar aufgehalten, wohl 4 Wochen in BUßEn Hause Eßen und Trinken gegeben und alle Aufwarthung und Handreichung gethan, weil sich sonsten Niemand ihrer angenommen, und ihrer Mutter Vatter und Deponenten Vatter Brüder gewesen. Nachhero währe sie bey Deponenten 14 Tage ohngefehr gewesen und daselbst gestorben, er hätte sie auch beerdigen laßen.
Vor ...? 6 Wochen ...? er vor Aufwarthung, Ungelegenheit,
Eßen und Trinken etc. á 1 Thl.      6 Thl.
pro  studio versäumniß, so er mit laufen zu ihrer Beerdigung angewandt
verlange er 2 Thl.
Jochim HOPS Ehefrau aus Ohrdorf hatte er auch Eßen und Trinken gegeben 8 Gr.
Wie sie in seinen Bette gelegen und verstorben 1 Thl.
Vor Licht so sie gebraucht 1 Thl.
Summa= 10 Thl. 8 Gr.
Seiner Tochter Even Elisabeth PRÜßEn W[itwe]  KLOPPEn Kinder hatte sie 3 Kleider, eine neue Lahde und ein Bette zugesaget.
Welches letzte gegenwärtige Eve Elisabeht PRÜßEn Witwe KLOPPEn versichert und dabei erwehnt, daß Defuncta von den 22 Thl. so beym Hr. Prediger stünden, sie 12 Thl. haben sollten.
2.
Hans Jochim LÜTKEMÜLLER aus Jeeben Cossate und Zimmermann saget, daß seine mit Catharina PRÜßEn in Unehren gezeugte Tochter Eve Gertrud LÜTKEMÜLLER in Jübar bey Johann Friedrich PRÜßEn verstorben sey ohne Hinterlaßung ehel. Leibes Erben und unverheirathet.
Weil er, Vatter währ, und zu ihrer Taufe 1 Thl., zur Verpflegung 12 Thl. und 20 Gr. Schulgeld gegeben; so müßte er als Vatter ihr Erbe sein. Was Johann Friedrich PREUßEn wegen seiner Barmherz[igkeit] könte zuerkandt werden, wolte er ihm gern gönnen. Ob sie KLOPPs Kindern was vermacht wiße er nicht.
3.
Jochim HOOPE Ackersmann aus Ohrdorf, und deßen Ehefrau Anne Margarete PRÜßEn überliefern ein Schreiben von Herrn Amtmann WEINREBEn zu Knesebeck und inhariren desselben ihrenthalben gethanen Gesuch.
Impetrantin versichert, daß die verstorbene Schwester Tochter zu ihr gesaget, was gestalt die Frau Pastorin öfters mit ihr gescherzet was sie ihr bey ihrem Absterben zuerkennen wolte, da defuncta geantwortet, daß wann sie unverheiratet verstürbe sie von ihrem Gelde 10 Thl. auch haben solte, die 12 Thl. aber könte Deponentin kriegen wenn sie solchs haben wolte. Nunmehro aber gebe die Frau Pastorin vor, daß die Verstorbene ihr alle 22 Thl., so sie ihr in Verwahrung gegeben geschencket habe.
Johann Friedrich PRÜßE könte so viel niemehr fordern als er angerechnet, von der Vermachung wiße sie nichts.
Auf Befragen was Defuncta hinterlaßen gebe sie an:
22 Thl. bey dem Herrn Prediger REICHWALDT
1 Thl. 12 Gr. Jürgen CAMMAN von Jübar
1--- Heinrich WREDE von Jübar
1. 12--- Friedrich GRIEMANN
1. 11--- Carsten WESCHE
1. 12--- Erdmann MARTENS
2.--- MARQUARD in Hanum
1.18--- Christoff HÖFFT in Diesdorf
Summa 32"17"
Hiezu bey WREDE noch 3 Himten Buchweitzen.

Von diesen Schulden währe bezahlet worden und zwar hette der Herr
Pastor dem Küster gegeben  16 Gr.
Johann Fr. PRÜßEn    2 Thl. 16 Gr. so Herr REICHWALD ihm gegeben.
[Summa] 3 Thl. 8 Gr.
Restir[et] also Herr Pastor  18 Thl. 16 Gr.

Jürgen CAMMAN hatte 7 Gr. Defuncta und
Grab zu machen 2 Gr.  ….. [bleiben] 1 Thl. 3 Gr.

Erdmann MARTENS hatte Joh. Friedrich PRÜßEn 13 Gr. 6 Pf. gegeben, davon er  12 Gr.
RUMMELs Knecht und 1 Gr. 6 PF. seiner Tochter …?
Währe also MARTENS noch 22 Gr. 6 Pf. schuldig.

Heinrich BAMMEL Zimmermann in Jübar währe Defuncta 5 Thl. Schuldig gewesen, deshalb er ihr den Sarg gemacht und denen Bauern 1 Tonne Bier auch 12 Gr. ihr noch bey ihrer Krankheit gegeben, auch … … vur 12 Gr. an Brodt, Butter von ihm erhalten.
Henning PRÜßE aus Wüllmersen wolte auch zwar miterben er könte aber daran nicht kommen weil er defuncta Halbbruder währe.

[Eingegangen] Ambt Distorff den 21 Oktober 1743

Hochedelgebohrener,
HochgeEhrtester Herr Ambtmann,
Sehrwerther Herr Nachbahr,

Es hat Anne Grete PRÜßEn, Jochen HOPs Ehefrau aus Ohrdorf alhir wehmütig vorgestellet, was maßen ihre Schwester Tochter, nahmentlich Eve Gertrud PRÜßEn, so bey dem Herrn Pastor zu Jübar gedienet, ohnlängst verstorben, und keine nähere Erben alß sie hinterlaßen; Alß nun selbige an ged[achten] Herrn Pastor 22 Thl. in Verwahrung gegeben, welches Geld ihr jedoch alß Erbin unterallerhand Vorwandt wolte vorenthalten werden, so wolte sie bitten, deswegen gehörige Instance zu thun, damit sie alß eine arme sehr benothdürftigte Frau ohne Weitläufigkeit das ihrige Erlangen möchte.
Habe also Euer Hochedelgebohrenen gantz dienstlich zu ersuchen nicht ermangeln sollen, Sie wollen aus Nachbahrlicher Freundschaft dieser armen Frau in ihrem rechtlichen Gesuch zu assistiren, und ged.(achten) Herrn Pastor dahin zu disponiren gelieben, daß er nicht ferner entstehen möge, die Erbschaft an Implorantin zu extradiren;
Welche Willfährigkeit Datu racassione Abseiten hiesigen Amts zu reciprociren beflißen seyn und übrigens mit aller Hochachtung beharren will
Euer Hochedelgebohren
Knesebeck den 18 October 1743

 

Actum Amts Distorff den 28 Januar 1744

Es erscheinet in Person:
(1) Johann Friedrich PRÜßE
(2) Deßen Tochter Eva Elisabeth PRÜßE Witwe KLOPPen
(3) Anna Margaretha PRÜßE Jochim HOOPens aus Ohrdorf Ehefrau
(4) Cath. Mar. WREEDEn Hanß BUßEns aus Jübar Ehefrau
Und inhariren 3 erstere …. Was sie den 26 October 1743 ad protocollum wegen Even Gertrud PRÜßEn Nachlaß ad protocollum gegeben und saget Hans BUßEns Ehefrau wasgestalt sie die Verstorbene 24 Jahr in ihrem Hause gehabt, und bei ihren kränklichen Umbständen sie gewarthet und gepfleget, deshalb sie wenigstens nur 2 Thl. praetendire. Der Deponentin Tochter Eve Lise BUßEn hätte die Verstorbene einen rohten Fransen Rock, weil sie zu ihr Gevatterin, vermachet.
Zu dem hätte sie noch bis Michaelis 1 Thl. Hausmiethe zu fordern, und weil ihre Lahde bis dato noch in ihrem Hause stünde, müßte davor gleiche Miehte gerechnet werden.
Übrigens bitten Interessenten diejenigen zu vernehmen von welchen defuncta angegebenermaßen noch zu fordern:
1. Jürgen CAMMAN aus Jübar saget, daß er der Verstorbenen zwar noch 1 Thl. schuldig gewesen, bey ihrer Krankheit aber derselben 7 Gr. zugesandt, und weil er ihre Grabstelle gemachet, nebst Friedrich GRIEMANN, so hatte er auch deshalb 6 Gr. zu fordern. Zu dem hatte seine Frau ihr ein Löbchen Bradt=Birnen vor ihrer Krankheit gethan so er zu 4 Gr. rechnet, daß er also ihr noch schuldig geblieben in allem 7 Gr.
2. Magdalena Dorothea NIESCHULTZE, Heinrich WREEDEns aus Jübar Ehefrau saget, daß sie zwar ein Himten Buchweitzen á 6 Gr. und ½ Löbchen Habergrütze á 1 Gr. 6 Pf. von ihr erhalten, welches die Verstorbene aber 8 Tage vor ihrem Ende ihr geschenckt. Vor 2 Jahren hätte defuncta ihr zwar 1 Thl. geliehen, welche deponentin ihr mit Rogken zu zweienmahls wiederbezahlet, und das übrige alles ihr geschenckt.
3. Sophia Dorothea WESCHEn, Friedrich GRIEMANNs in Jübar Ehefrau gestehet, daß sie bey Erkaufen einer Kuh sie von defuncta 1 Thl. 12 Gr. mitgeliehen, und wie nebst anderem Vieh sie das Unglück gehabt daß auch diese Kuh verstorben, so hätte defuncta gesaget, daß sie nicht allein darunter sondern defuncta auch mitleiden wolte, wann sie es nicht nöthig hätte, und es nicht abforderte, solte es ihr geschenckt seyn. Zu dem hätte ihr Mann mit CAMMANN ihre Grabstelle gemachet deshalb ihr 6 Gr. gebühret.
4. Carsten WESCHE aus Jübar gestehet, daß er defuncta ein Thaler schuldig gewesen, worauf er derselben 12 Gr. an Gelde, 3 Gr. an ein Hauß Back Brodt, 2 Gr. währe abzurechnen, daß er nach Ohrdorf gegangen und von dar den Bader gehohlet umb ihr Ader zu laßen, daß er also ihr noch 7 Gr. schuldig geblieben. Eine Axt hätte sie ihm selbst hingebracht, und dabey gesaget, wann sie sterben würde, solte selbige ihm geschenckt seyn.
5. Catharina Margaretha BUHMEISTER Erdmann MERTENS aus Jübar Ehefrau saget, das sie von defuncta 2 Thl. erhalten worauf sie wiederbekommen ein Scheffel Rogken á 17 Gr., item an Gelde 4 Gr. Hätte ihr Mann der Verstorbenen verschiedene Schneider Arbeit gemachet, so er specifice angesetzet zu 13 Gr. 6 Pf. Die übrigen 13 Gr. 6 Pf. hette sie an Johann Friedrich PRÜßEn nach der defuncta Willen bezahlet. Welches auch dieser erhalten zu haben geständig.

Jochim HOOPens aus Ohrdorf Ehefrau und dero Tochter Catharina Elis. HOOPen Jürgen Wilhelm WÖHLENs Ehefrau daselbst wiedersprechen allen denen vor angegebenen Debitores wegen der Forderung vorgebracht in dem in sonderheit ihnen von keiner Schenkung so die Verstorbene gethan haben solle bewußt sey.

Johann Friedrich PRÜßE saget daß MARQUARD aus Hanum wegen seiner Schuld zwar citiret, sich aber mit seiner Krankheit entschuldigt.

Christoff HÖFT aus Diesdorf währe auch nicht erschienen. Jochim HOOPens Ehefrau versichert, daß er 1 Thl. 18 Gr. schuldig, ietzo aber nur 1 Thl. 12 Gr. geständig ware.
Vom Herrn Prediger REICHWALD hätte sie vor Weynachten 2 Thl. empfangen und hätte dabey erwehnet, daß er an Johann Friedrich PRÜßEn 5 Thl. gegeben, und also von dem erhaltenen Gelde nichts mehr übrig währe.

Johann Friedrich PRÜßE versichert, daß er vom Herrn Prediger nicht mehr als 2 Thl. 16 Gr. erhalten, und der Herr Pastor erstlich gesaget, weil HOOPen Ehefrau so lamentiret hatte, daß er ihr 2 Thl. 18 Gr., nachhero aber hinzugethan, daß er ihr so viel gegeben damit sie zufrieden gewesen.

Resol.
Es soll zuforderst wegen der 22 Thl. .....  an Herr Pastor REICHWALD geschrieben werden,
Und sind Interessenten schuldig binnen 14 Tagen alhier einzubringen, was ein jeder von der Verstorbenen Nachlaß zu sich genommen und in Händen habe, wie sie solches hiernechst mit einem corperl. Eide werden be…. können, da dann darauf ferner ergeben soll, was Recht seyn wird.

Verzeichnis was ich Endes benandter auf die empfangenen 2 Thl. von Eva LÜTCKEMÖLLERs wieder bezahlet, wie folget

Erstlich 1 Scheffel Rogken sie selbst empfangen á 17 Gr.
Ein Rock und Camsohl zurecht gemacht  2 Gr. 6 Pf.
Ein Brusttuch zurecht gemacht 1 Gr. 6 Pf.
Noch ein Brusttuch zurecht gemacht 1 Gr. 6 Pf.
Noch ein Zarsen Brusttuch gemacht 2 Gr.
Noch 1 Camsohl gemacht 4 Gr.
Ein rohten Fresen Rock gemacht 2 Gr.
In ihrer Krankheit baar 4 Gr.
Noch an J. Fr. PRÜßEn bezahlet 13 Gr. 6 Pf.
Summa:   2 Thl.
Jübar den 28 Januar 1744
M: Erdtman MARTENS

 

An Herrn Pastor REICHWALDT in Jübar

Nachdem der Verstorbenen Even Elisabeth LÜTKEMÜLLERn oder PRÜSSEn resp. Freunde und Erben wegen derselben Nachlaß strittig wurden, und sich deshalb bis dato in Güte nicht vertragen können, gerichtlich angegeben, wasgestalt defuncta bey Ew. Hochwohlgeb. 22 Thl. deponiret, und nun zuforderst das Corpus ihres Nachlaßes klar zu machen und veste zu setzen.
So habe von Gerichts wegen Ew. Hochwohlgeb. Ersuchen wollen, mir ausführliche Nachricht zu geben, ob solche 22 Thl. bey derselben deponirt, ob solche zur Wiederauszahlung an defuncta Erben, welche vom Königl. Amte ausgemachet werden sollen, noch vorhanden? Und wie es sonsten etwa damit stehe?
Der unter Erwarthung beldiger Antworth und bester Empfehlung mit aller consideration also verharre.
Ew. Hochwohl.
Meines Hochgeehrten Herrn Pastoris
H. WAßERSLEBEN

Amte Distorf den 28 Januar 1744
Dieses Schreiben ist am 29 dito Jürgen SCHMIDTen aus Jübar bey deßen Anwesenheit im Amte zur Bestellung mitgegeben.

 

Hoch Edelgebohrener und Hoch gelehrter Herr
Hoch zu Ehrender Herr Bürgermeister
Hoch geneigter Gönner!

Ew. Hoch Edelgeb. Zuschrift, vom 28ten hujus, habe am 30ten ejusdem erhalten. Worauff den hiedurch nach meinem Gewißen antworte, daß defuncta Eva LÜTCKEMÜLLERs, nicht 22 Thl. sondern nur 20 Thl. mir in Verwahrung gegeben, und zwar mit dem Bedieng:
Wenn sie ohnverheyrathet versterben solte,so solte das Geld bleiben, wo sie es verdient,
und zwar auff folgende Arth: mein jüngster Sohn(welchen sie als ein Kind gewartet) solte die Helfte, als 10 Thl. davon haben, die andere Helfte solte ich davon behalten, ich möchte aber sorgen, daß sie davon ehrlich begraben würde. Welches selbige, nach empfangenen Heil. Abendmahl, nochmahls wieder hohlte.
Ich machte ihr die objection daß ihrer Mutter Schwester damit nicht würde zufrieden seyn. Darauf selbige erwiederte: Die wird doch genug erben, mehr als sie würdig ist, sie hätte Korn auf dem Ohrdorfer Felde ausgesäet und denn bekäme selbige ihre Kleider, Betten und Leinwand. Zudem hätte selbige von ihr, solche guten Thaten, wie sie in meinem Hause, bey gesunden und kranken Tagen genoßen, niemals gehabt. Ja, defuncta wolte fast zornig werden, daß ihre offerte nicht so gleich annehmen wolte.
Weil nun selbige, nehml. defuncta in PRÜßEn Hause bey der letzten Krankheit, Aufwartung und Pflege genoßen; so habe ich PRÜßEn von freyen Stücken davon gegeben 2 Thl. 16 Gr.
Für Leichenpredigt und privat communion 1 Thl. 8 Gr.
Dem Küster für Beerdigung und privat communion 15 Gr.
Auch habe ich der alten Frau von Ohrdorf, welche nicht nachließ mit ihrem Anhalten, gegeben 2 Thl.
Mit dem Bedeuten: daß ich nicht nöthig hätte, ihr etwas zu geben, indem es mir vermacht, weil sie aber so kläglich thäte, wolte ihr aus gutem Willen davon 2 Thl. geben, damit nur das Lauffen und Jammern ein Ende nehmen möchte, das wären also 6 Thl. 15 Gr.
Auff die Arth behielt ich noch wenig von dem Vermächtniß. Und wenn ich wegen der Pflege, an Eßen und Trincken, so defuncta in ihrer beyder mahligen Krankheit aus meinem Hause fast alltäglich genoßen, eine Rechnung aufsetzen wolte; so würde selbige viel höher zustehen kommen, als die Erbschafft sich beträgt.
Wundert mich also sehr, da der alten Frauen dieses deutlich eröffnet, daß sie sich dennoch unternimmt dieser wegen dem Gericht beschwerlich zu fallen. Daß alles, was ich itzo geschrieben, sich also verhalte, provocire auff mein Gewißen, der ich allstets beharre, nach Ergebung göttl. Gnade.
Jübar den 30 Januar 1744
Ew. Hoch Edelgeb.
Meines hoch zu Ehrenden Bürgermeisters
Und hochgeneigten Gönners
Gantz ergebenster Diener
H. REICHWALD

 

Actum Saltzwedel den 7 Martius 1744

Es erscheinet Catharina Ilse PRÜßEn, Johann Heinrich ÖLSHAUSENs Ehefrau, hieselbst Korbmachers und berichtet,

Daß Even Gertrudt LÜDKEMÜLLERs so in Jübar verstorben nachstehende Anverwandte habe:
1.) Ihr Vatter, welcher sie in unehren gezeuget hieße Hans Jochim LÜTKEMÜLLER, Cossater und Zimmermann in Jeeben. Dieser könte aber zu dieser verstorbenen Tochter Erbschaft nicht kommen, weil er ihr nichts gegeben, ihre Mutter nicht geheyrathet, sondern von vielen Jahren her eine andere geheyrathet, mit welcher er Kinder gezeuget. Sein Vorgeben als wann er der Verstorbenen habe was ausgegeben, könte auch daher nicht wahr seyn, weil er ja nichts gehabt, die Mutter das Kind bis sie dienen können bey sich gehabt, zur Schulen gehalten und ernehret, auch niemahls gesaget, daß der Vatter derselben was gegeben.
2.) Der Verstorbenen Mutter hätte geheißen Catharina PRÜßEn, welche in BUßEn in Jübar Hause vor ohngefehr ein Jahr verstorben, welche von dieser Tochter auch daselbst zur Erden bestattet worden, da sich so wenig gemeldet, als noch weniger er einen Pf. zur Beerdigung gegeben.
3.) Die verstorbene Eva hätte ihrer Mutter Mutter Schwester Annen Margarethen PRÜßEn Jochim HOOPens aus Ohrdorf Ehefrau noch am Leben hinterlaßen.
4.) Einen Mutter Bruder deßen Nahmen sie nicht wiße, gehabt, welcher aber vor vielen Jahren her schon abwesend, deponentin wiße [nicht] wo, die HOOPen aber möcht es wohl wißen.
5.) Von defuncta Mutter Bruder David PRÜßEn währe vorhanden, Deponentin Catharina Ilse PRÜßEn, ihr Bruder auch David PRÜßE wie der Vatter genandt und in Jübar wohnhaftig. Ihr anderer Bruder Johann Joachim PRÜßE, währe auf Johann Friedr. PRÜßEn Hoff in Jübar.
6.) Von defuncta Mutter ander Bruder Andreas PRÜßEn lebe noch deßen Sohn Johann Friedrich PRÜßE in Jübar, und deßen Schwester Eve Gertrud PRÜßEn Matthias FOLGMANN Schafmeister in Tülau Ehefrau.

Von mehreren Freunden wiße Deponentin nicht.
Im August 1743 ohngefehr 14 Tage vor Jacobi wäre die Verstorbene Eva Gertrud PRÜßEn bey Deponentin in Salzwedel gewesen, da selbige mit ihr von Heyrath gesprochen, und Deponentin ihr eine Parthie angetragen, wenn sie nur versichern könte, daß sie noch einige Mittel hätte, worauf defuncta versicherte, daß sie noch 100 Thl. baares Geld ohne was sie ausgeliehen, liegen hätte.
Welches Deponentin umb desto eher glauben können, war die Verstorbene bey allen ihren Herrschaften vor Lohn an baaren Gelde gedinet, sehr sparsam gewesen, und ihr Linnen und Kleidung von der Mutter bekommen, dahero sie nothwendig mehr Gelder gesamlet haben müßen. Deponentin thut hinzu, daß BAMMEL in Jübar zu ihr gesaget, wasgestalt er der Verstorbenen 5 Thl. schuldig gewesen, welche er nach ihren Tode berichtiget, indem er ihr den Sarg gemacht, und das übrige Geld dem Herrn Prediger REICHWALDTen gegeben, nur hätte er davon abgezogen was er vor 1 Tonne Bier dem Schulzen gegeben.

 

Nachdem  den 28 Januar a.c. zur benötigten Berichtigung des Corporis bonorum defuncta Even Gertrud LÜTKEMÜLLERs Nachlaßes per judicatum anbefohlen
daß Interessenten schuldig binnen 14 Tagen einzubringen, was ein jeder davon in Händen oder erhalten habe, solches aber bis dato noch nicht geschehen, ausgenommen, was der Herr Pastor REICHWALT per literas vom 30 ejusdem angezeiget.
So sind zuforderst nachstehende, als
1. Anna Margaretha PRÜßEn
2. Derselben Ehemann Jochim HOOPe Ackersmann in Ohrdorf
3. Johann Friedrich PRÜßE aus Jübar und
4. Deßen Ehefrau Anna
5. Deßen Tochter Eva Elisabeth PRÜßEn Witwe KLOPPen in Jübar
6. Hans BUßE aus Jübar und
7. Deßen Ehefrau Catharina Maria WREEDEn
Schuldig zuforderst diesen Eyd
Ich N.N schweere zu Gott dem Allmächtigen einen cörperlichen Eyd, daß ich alles dasjenige, was mir von der Verstorbenen Even Gertrud LÜTKEMÜLLERs Nachlaß, was sie sonsten gehabt, wo es vorhanden, ich oder andere zu sich genommen davon wißend richtig angeben, davor die vorige Wahrheit aussagen, und nichts verschweigen wolle, weder umb Gunst noch Ungunst Schaden oder Vortheil Freund oder Feindschafft Geschenck Gift oder Gabe, noch sonsten umb einiger anderer Uhrsachen Willen. So wahr mir Gott zur ewigen Seeligkeit verhelffen solle durch seinen Sohn Jesum Christum Amen
abzulegen, und hierauf so fort Inhalts sollchen Eydes ihre Aussage absonderlich auch wegen der von Catharinen Ilsen PRÜßEn OLSHAUSENs Brügers und Korbmachers in Salzwedel bey mir den 7 hujus wegen vorhanden seyn sollenden Gelder gerichtlich zu thun.
Da dann und wann solches geschehen dem befinden nach fernerweiter Verfügung zumachen.
Salzwedel den 9 Martius 1744
H. WAßERSLEBEN
Amts Justitiarius

 

Seel. Eva LÜTKEMÖLLERs ihr nachgelaßenes Zeuch und Ladt ist heute dato taxiret wie folget
Ein halb …. Calört Wamß  18 Gr.
Noch ein grau Drekam Wamß 10 Gr.
Noch ein braun Drekam Wamß 8 Gr.
2 Grauen Drekam Röcke á 18 Gr.   = 1 Thl. 12 Gr.
Noch ein braun Drekam Rock  12 Gr.
2 Dammasten Mützen ein blau und ein braun á 12 Gr.  = 1 Thl.
Ein gelb Neßel Tuch 6 Gr.
21 Ellen kl. Geden Leinwand á 1 Gr. 6 Pf.  = 1 Thl. 7 Gr. 6 Pf.
Ein Lade 1 Thl.
Summa 7 Thl. 1 Gr. 6 Pf.

Jübar den 3ten July 1745
Johann BERLIN

 

Da Hanß BUßE von Jübar dem Ambte angezeiget,

daß Johann Friedrich PRÜßE daselbst sich heute in sein  und seiner Frauen Abwesenheit eigenmächtigerweise unterstanden, die jenige Lade und Sachen, welche er von der Verstorbenen Even LÜTKEMÖLLERs seithero an die zwey Jahrlang in Verwahrung gehabt, und in abgewichener Woche von dem Ambts Diener Johann BERLIN übergets auf taxiret worden, auß seinen Hause weg und zu sich zunehmen, ohngeachtet Er BUSSE noch einen Thaler Miethe und Zwey Thl. wegen seiner Frauen Aufwartung von der Defuncta zu fordern habe.
Als wird gedachten PRÜSSEn solches ungebührliche unternehmen hierdurch nicht alleine verwiesen, sondern ihn auch anbefohlen, Hanß BUßEn deshalb wenigstens auf die Hälfte zu befriedigen, und solcher wegen klaglos zustellen.
Ambt Distorff den 10 Juli 1745
BUCHHOLTZ